Zukunft der Lieferketten: Einblicke in die EU-Richtlinie und ihre Auswirkungen

Die bevorstehende EU-Lieferkettenrichtlinie stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen. In diesem Artikel beleuchten wir die wesentlichen Aspekte des Gesetzes.
24.07.2024
4 Minuten Lesezeit
Zukunft der Lieferketten: Einblicke in die EU-Richtlinie und ihre Auswirkungen
NAWIDA Team
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NAWIDA Redaktion

Politische Entwicklungen und Änderungen im Lieferketten­gesetz

Im Rahmen der Verhandlungen zum Bundeshaushalt 2025 und des sogenannten “Wachstumspakets” wurden Anpassungen am deutschen Lieferkettengesetz vorgenommen. Diese Änderungen wurden als Bürokratieabbau und Entlastung für Unternehmen gefeiert, insbesondere von der FDP. Der Schwerpunkt soll nun auf der Umsetzung der europäischen Lieferkettenrichtlinie liegen.

Status des deutschen Lieferketten­gesetzes

 Seit Januar 2023 verpflichtet das deutsche Lieferkettengesetz Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards entlang ihrer gesamten Lieferkette. Zunächst galt das Gesetz für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern, seit Januar 2024 auch für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überwacht die Einhaltung des Gesetzes und kann bei Verstößen Bußgelder verhängen sowie den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen für bis zu drei Jahre anordnen.

Die EU-Lieferketten­richtlinie: Ein umfassenderer Ansatz 

Parallel zu den nationalen Regelungen wurde im Mai 2024 die EU-Lieferkettenrichtlinie, formal als Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) bekannt, verabschiedet. Diese Richtlinie geht über das deutsche Gesetz hinaus und umfasst zivilrechtliche Haftungsregeln, die es Opfern erleichtern, Schadensersatz vor europäischen Gerichten zu fordern. Sie deckt eine breitere Palette von Menschen- und Sozialrechten ab und verlangt von Unternehmen die Erstellung von Klimaaktionsplänen. Die CSDDD verpflichtet Unternehmen innerhalb der Europäischen Union zu spezifischen Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt. Diese Richtlinie verlangt von Unternehmen, Risiken im Zusammenhang mit ihren Geschäftstätigkeiten, Tochtergesellschaften und Lieferkettenpartnern zu identifizieren, zu verhindern und zu adressieren. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten zudem mehr Schutz und Unterstützung.

Zeitrahmen für die Umsetzung

Die EU-Richtlinie sieht gestaffelte Umsetzungsfristen vor. Diese sind abhängig von Größe und Umsatz:

  • Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und 1,5 Milliarden Euro Umsatz haben bis 2027 Zeit.

  • Beschäftigen Unternehmen mehr als 3.000 Mitarbeitern und weisen einen Umsatz von 900 Millionen Euro aus, haben diese nun vier Jahre Zeit.

  • Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von 450 Millionen Euro haben sogar fünf Jahre Zeit.

Kontroversen und rechtliche Fragen

Ein von den NGOs Germanwatch und Oxfam in Auftrag gegebenes Gutachten stellt die Rechtmäßigkeit dieses Ansatzes in Frage. Es wird argumentiert, dass die Absenkung bestehender Schutzmaßnahmen gegen die EU-Richtlinie verstößt, die eine Absenkung von Menschenrechts-, Arbeits-, Sozial-, Umwelt- oder Klimaschutzniveaus verbietet. Dies könnte zu EU-Vertragsverletzungsverfahren oder Staatshaftungsansprüchen von betroffenen Personen führen, denen der Zugang zu Gerichten verwehrt wird.

Dagegen steht das Argument, dass die verlängerten Fristen der EU-Richtlinie den Unternehmen mehr Zeit geben und somit die unmittelbaren Verpflichtungen nach deutschem Recht reduzieren. Dies würde bedeuten, dass einige Unternehmen erst 2029 die Vorschriften erfüllen müssten, die nach dem deutschen Gesetz bereits jetzt gelten. 

Auswirkungen und Bedenken

Beide Organisationen warnen, dass dadurch aktuelle Fälle vor deutschen Behörden beeinträchtigt werden könnten. Dies könnte passieren, wenn Unternehmen plötzlich von ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen entlastet werden. Eine Änderung des Gesetzes könnte rechtliche Konsequenzen der EU nach sich ziehen. Zudem würde die Rechtssicherheit für Unternehmen untergraben.

Praktische Lösungen für Unternehmen

Es bleibt also abzuwarten, wie der politische Diskurs weitergeht. Doch aktuell ist das deutsche Lieferkettengesetz weiterhin in Kraft und erfordert von den betreffenden Unternehmen die Einhaltung der geltenden Vorschriften. Um diese zu erfüllen und deine rechtliche Risiken zu minimieren, findest du auf unser Plattform verschiedene Lösungen.

Software zur Erfüllung des Lieferketten­gesetzes

Die Softwarelösung unterstützt dein Unternehmen eben genau dabei. Damit kannst du deine Lieferketten überwachen und dokumentieren. So lassen sich Risiken entlang der gesamten Lieferkette identifizieren und managen. Dies kann entscheidend dazu beitragen, dass deine Lieferkette nachhaltig und konform ist.

Hinweisgebersystem – Unterstützung im Umgang mit dem Lieferketten­sorgfalts­pflichtengesetz

Auch das Hinweisgebersystem soll deinem Unternehmen etwas Arbeit abnehmen. Es ermöglicht es Mitarbeitern und Dritten, anonym Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette zu melden. Dies fördert Transparenz und hilft deinem Unternehmen, potenzielle Risiken proaktiv zu managen.

Fazit

Das deutsche Lieferkettengesetz soll ab 2025 durch die europäische Lieferkettenrichtlinie ersetzt werden. Was bedeutet Unternehmen müssen sich zwar künftig strengere Regeln einhalten, haben aber gemäß der neuen EU-Richtlinie mehr Zeit dafür.

Doch bis es soweit ist, kannst du mit unseren Lösungen sicherstellen, dass dein Unternehmen die aktuell geltenden gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
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