Sichern Sie sich bis zu 80 % Zuschuss für Ihre Beratung

Die NAWIDA GmbH ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Beratungsunternehmen gelistet (BAFA-ID 229584). Als förderfähiges kleines oder mittleres Unternehmen können Sie für unsere Beratung einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 2.800 € pro Beratungsprojekt erhalten.

Die Förderung in Zahlen

Als kleines oder mittleres Unternehmen können Sie sich strategische Beratung bezuschussen lassen – unbürokratisch, online beantragt. Den Zuschuss müssen Sie nicht zurückzahlen.

bis zu 80 %

Ihr Fördersatz

Je nach Standort Ihres Unternehmens erhalten Sie 50–80 % des Beratungshonorars als Zuschuss.

bis zu 2.800 €

Ihr Zuschuss pro Projekt

Pro Beratungsprojekt können Sie sich bis zu 2.800 € sichern – bemessen auf max. 3.500 € Honorar.

2 pro Jahr

Ihre Projekte

Sie können jedes Jahr zwei Beratungsprojekte unabhängig voneinander fördern lassen.

0 €

Ihre Antragskosten

Ihr Antrag läuft komplett online, ohne Anlagen – in rund 15 Minuten haben Sie es erledigt.

Sind Sie förderberechtigt?

Weniger als 250 Mitarbeitende
Maximal 50 Mio. € Jahresumsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme
Sitz in Deutschland

Nicht förderfähig sind u. a. Beratungsunternehmen, gemeinnützige Organisationen und Unternehmen im Insolvenzverfahren.

So einfach geht's

Vier Schritte von der ersten Anfrage bis zum Zuschuss auf Ihrem Konto – wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

Schritt 1: Kostenloses Vorgespräch

Wir prüfen gemeinsam Ihr Beratungsthema und Ihre Förderfähigkeit – unverbindlich und kostenlos.

Schritt 2: Online-Antrag beim BAFA

Sie stellen den Online-Antrag beim BAFA – mit unserer ID 229584 – und warten auf die Freigabe. Der Antrag dauert rund 15 Minuten, wir begleiten Sie dabei.

Schritt 3: Beratung durch NAWIDA

Analyse, Konzept und konkrete Handlungsempfehlungen – inklusive Beratungsbericht, den Sie für den Verwendungsnachweis benötigen.

Schritt 4: Zuschuss erhalten

Sie reichen den Verwendungsnachweis beim BAFA ein und erhalten den Zuschuss auf Ihr Konto.

Wichtig: Erst nach der BAFA-Freigabe darf der Beratungsvertrag geschlossen werden. Wir begleiten Sie durch alle Schritte.

Fundierte Entscheidungen beginnen mit Klarheit

Prüfen Sie jetzt Ihre Förderfähigkeit – im kostenlosen Strategiegespräch klären wir Ihr Beratungsthema, die Fördervoraussetzungen und die nächsten Schritte.

  • Förderfähigkeit und Beratungsthema klären
  • Begleitung beim BAFA-Online-Antrag
  • Unverbindlich und kostenlos

Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich sind ausschließlich die Informationen und Richtlinien des BAFA (www.bafa.de/unb). Über die Bewilligung des Zuschusses entscheidet das BAFA im Einzelfall nach Einreichung des Verwendungsnachweises. Die Antragstellung erfolgt durch das beratene Unternehmen selbst.